Hersteller stellen es bei der A+A 2013 unter Beweis:
Helme sind Hightech-Schutzartikel und wahre Multi-Talente
Jedes Kind lernt es bereits mit dem Fahrradfahren: Wo Gefahr für den Kopf droht, gilt es einen Helm zu tragen. Wer als Erwachsener seinen Kindern Vorbild sein will, sollte natürlich auch seinen eigenen Kopf schützen - in der Freizeit und erst recht im Arbeitsumfeld. Denn hier lauert bei vielen Tätigkeiten die Gefahr: Fallende Gegenstände, Stöße ans Baugerüst oder aber auch Strahlungswärme können schwere Verletzungen zur Folge haben.
Gründe einen Helm zu tragen, gibt es viele. Gründe keinen Helm zu tragen, gibt es dagegen nicht mehr. Bei der A+A 2013 in Düsseldorf, der weltweit führenden Fachmesse für Persönliche Schutzausrüstungen und Gesundheit bei der Arbeit (5. - 8. November), werden von den insgesamt gut 1.600 Ausstellern viele Anbieter eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass Helme komfortable und wirksame Schutzartikel sind. Für die verschiedensten Tätigkeitsprofile bieten sie passenden Kopfschutz.
Dass sich die Anwender damit offenbar immer besser "anfreunden" können, darauf deuten jüngste Statistiken hin. Die Zahl der Kopfverletzungen am Arbeitsplatz geht zurück. Rund 11.000 Unfälle dieser Kategorie registrierte die Berufsgenossenschaft Bau im Jahr 2011. Das ist ein Anteil von 10 Prozent aller Unfälle. "Für uns sind das immer noch zu viele", sagt Dr. Claudia Waldinger, Leiterin des Fachreferates Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der BG Bau, Berlin.
"Wir geben niemals auf und bleiben dran", so lautet die Maxime. Regelmäßig schaut sich deshalb der Präventionsdienst der BG Bau Baustellen an, um zu beurteilen, ob die getragenen Helme in ihrer Schutzfunktion auch wirklich ausreichend sind. "Uns schwebt ein Drei-Stufen-Modell wie bei Schutzschuhen vor - angefangen vom Bergsteigerhelm über den Industriehelm bis zum Hochleistungs-Industriehelm", sagt Waldinger. Welcher Helm nötig ist, muss dabei anhand einer Gefährdungsanalyse festgestellt werden. Grundlagen für die Auswahl und Verwendung von Helmen sind in der BGR 193 "Benutzung von Kopfschutz" geregelt (BGR = Berufsgenossenschaftliche Regel).
Die Anforderungen an Hochleistungs-Industriehelme sind seit 2006 in der DIN EN 14052 festgelegt. Sie soll zu einem verbesserten Schutz bei industriellen Tätigkeiten beitragen, die ein überdurchschnittliches Verletzungsrisiko für den Kopf bedeuten. Sie löst nicht die DIN EN 397 ab, in der die Anforderungen für die besonders häufig eingesetzten Industrieschutzhelme festgelegt sind. Die DIN EN 14052 soll vielmehr da greifen, wo herkömmliche Helme ihre Leistungsgrenze erreichen.
A + A 2013
5.11. bis 8.11.2013, Messegelände Düsseldorf
Bilder: R. Eberhard, messekompakt.de, EBERHARD print & medien agentur gmbh
Quelle: Messe Düsseldorf