Insolvenzrisiko Brandrauch
Eine Experteninitiative aus Brandschutz, Fachplanung, Feuerwehr und Versicherungsbranche will beim Thema Rauchabzug für Aufklärung sorgen: Ihre Mitglieder haben das aktuelle Wissen über Sachschäden durch Brandrauch in einer Broschüre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gebündelt, die im Frühjahr veröffentlicht wird.
Warum sich die Versicherungswirtschaft für Rauchabzüge interessiert?
Steigende Sachwerte, stagnierender Rauchschutz "Der mittlere, zu regulierende Brandschaden im Industriebereich hat sich in den vergangenen zehn Jahren ungefähr versechsfacht", sagt Thomas Hegger, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR).
Thomas Hegger,
Geschäftsführer des Fachverbandes
Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)
Bild: FVLR
"Das liegt zum einen an der Wertekonzentration durch teure Maschinen und Anlagen in den Gebäuden. Zum anderen aber an mangelnden Investitionen in geeignete Rauchabzugssysteme."
Hegger hatte einige weitere Vertreter der Experteninitiative zu einem abschließenden Gedankenaustausch eingeladen. Zwar verfügen viele Unternehmen nicht nur über eine Feuerversicherung für ihre Gebäude und Maschinen. Auch die Betriebsunterbrechnung ist häufig für einen festgelegten Zeitraum mitversichert. Selbst langjährige, treue Kunden brauchen irgendwann Nachschub. Doch wenn durch den Brandrauch Spezialmaschinen ausfallen, lassen sich diese meist nicht in wenigen Monaten ersetzen.
Finanzielle Schäden durch
moderne Rauchabzugssysteme vermeiden
Insolvenz durch Lieferverzug "Wenn sie heute den Markt nicht schnell wieder mit ihren Produkten und Dienstleistungen beliefern können, müssen selbst die zufriedensten Kunden auf andere Anbieter zurückgreifen", wies Hegger auf das hohe Insolvenzrisiko für die betroffenen Betriebe hin. Was viele Unternehmer nicht wissen: Mehr als 50 Prozent der Schadenshöhe wird im Industriebereich nicht vom Feuer, sondern durch Rauch- und Brandfolgeprodukte verursacht - Tendenz steigend.
Diese sind teilweise hochaggressiv und zerstören die Elektrik und Elektronik der dem Rauch ausgesetzten Maschinen. In manchen Fällen, wie zum Beispiel in der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie, genügt schon ein leichter Rauchaufschlag auf den Maschinen für deren dauerhafte Unbrauchbarkeit und einen wochen- oder monatelangen Reinigungsaufwand der betroffenen Räume. Betroffene Betriebe dieser Branchen müssen außerdem mit einer umfangreichen Prüfung der Hygiene und detaillierten Abnahmeprüfungen rechnen, bevor ihnen die Wiederaufnahme der Produktion erlaubt wird. Rauchschutz zur Schadensbegrenzung Deshalb wollen die Experten vermitteln, dass für gewerblich genutzte Gebäude nicht der im Baurecht geforderte Mindeststandard für den Rauchabzug gelten sollte.
Denn nur in Gebäuden mit einer leistungsfähigen Rauchabzugsanlage nach aktuellem Standard bildet sich im Ernstfall für längere Zeit eine raucharme Schicht in Bodennähe. Sie vermindert nicht nur das Risiko einer Beschädigung wichtiger Maschinen und Anlagen. Auch die Feuerwehr hat wesentlich bessere Möglichkeiten, den Brand schon in der Anfangsphase unter Kontrolle zu bringen. Vor allem aber können sich Personen noch selbst in Sicherheit bringen, die sich im Gebäude aufhalten - in der Regel bevor die Feuerwehr eintrifft.
Quelle: Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)