VDAB
Verlängerung des Rettungsschirms
für die Pflege hält die Versorgung aufrecht
Das Gesundheitsversorgungs- und nPflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verlängert den Rettungsschirm für nPflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis zum 31. März 2021. Der VDAB nsieht in der fortgeführten Absicherung eine wertvolle Unterstützung ninsbesondere der mittelständischen Unternehmen.
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer
Bild: VDAB
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer: "Dien Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und -dienste nehmen auch in der nzweiten Welle der Corona-Pandemie immer weiter zu. Wir begrüßen daher ndie Verlängerung des Rettungsschirms als weitere wirtschaftliche nAbsicherung für professionelle Pflegeunternehmen. Insbesondere die nmittelständischen Pflegeunternehmen kämpfen mit den aktuellen nHerausforderungen in der pflegerischen Versorgung. Gerade für sie ist ndiese Unterstützung ein wichtiges Signal, welches die Sorge um den nwirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle nMehrbelastungen vorerst dämpft.
Die Finanzierung von zusätzlich 20.000 Stellen für nPflegehilfskräfte in der Altenpflege über einen gesonderten Zuschlag istn ein darüber hinaus ein Schritt zur Verbesserung der angespannten nPersonalsituation. Die Einrichtungen haben nun die Möglichkeit, mehr nHilfskräfte zu beschäftigen und finanziert zu bekommen. Allerdings nbleibt jetzt abzuarten, was der Arbeitsmarkt hergibt. In der Umsetzung nkommt es für die Einrichtungsträger nun darauf an, das insbesondere auchn während der Corona-Pandemie zusätzlich eingestellte Pflegepersonal nzeitnah weiterzubilden und die dafür notwendigen Ausbildungsaufwendungenn über den Vergütungszuschlag geltend machen zu können. Nur so kann nsichergestellt werden, dass die Personalausstattung in den stationären nEinrichtungen tatsächlich dauerhaft erhöht wird und somit eine nverbesserte, pflegerische Versorgung stattfinden kann."
Der VDAB ist einer der größten privaten nTrägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die nInteressen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
Quelle: VDAB