Ausbau der Windenergie im
Einklang mit Artenschutzzielen möglich
Zu Medienberichten, nach denen Experten des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Fachblatt "PLOS ONE" über Konflikte zwischen dem Artenschutz und der Windenergienutzung berichten, stellt der Geschäftsführer des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), Henning Dettmer, fest:
"In Deutschland vorkommende Fledermausarten sind nach europäischem Recht streng geschützt. Die Rechtsauslegung zum Schutz der Fledermäuse führt dazu, dass bei Vorkommen der Arten, für die in bereits durchgeführten Forschungsprojekten eine Gefährdung durch Windenergieanlagen festgestellt wurde, ein Betriebsalgorithmus eingesetzt wird. Demnach werden Windenergieanlagen zu bestimmten Jahres-, Tageszeiten und Windverhältnissen abgeschaltet. Dies schützt einheimische wie migrierende Fledermäuse.
Künftig muss es darum gehen, die bisherigen Ansätze des Fledermausschutzes - durch beispielsweise zeitweise Abschaltung von Windenergieanlagen aber auch durch Maßnahmen, die sich der Bestandsstärkung widmen - wissenschaftlich zu überprüfen und zu optimieren. Gleichzeitig besteht die dringende Notwendigkeit, eine wissenschaftlich nachvollziehbare Bewertung der Auswirkung auf die Gesamtpopulationen vorzunehmen.
Unser Interesse ist es, den Ausbau der Windenergie im Einklang mit den Schutzzielen für Biodiversität zu gestalten", unterstrich Henning Dettmer.
Bild: R. Eberhard, messekompakt.de, EBERHARD print & medien agentur gmbh
Quelle: BWE