BDEW zu
SRU-Gutachten zu Nitratbelastung
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat heute ein Sondergutachten zur Nitratbelastung in Deutschland veröffentlicht ("Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem").
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
"Das Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen verdeutlicht sehr klar und ausführlich die Problematik der Nitratbelastung in Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf. In vielen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren die Nitratbelastung im Grundwasser deutlich angestiegen. Der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wird zunehmend überschritten. Dies betrifft zunehmend auch Grundwasser, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird.
Konkret: Die Einhaltung des EU-Nitrat-Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser und des geforderten guten chemischen Zustandes bis 2015 werden insbesondere durch die Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft in rund einem Drittel des deutschen Grundwassers nicht erreicht werden.
Martin Weyand,
BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser
Bild: bdew
Insbesondere vermissen wir im aktuell vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung klare Regelungen für die Landwirtschaft für den Fall von Grenzwertüberschreitungen vor Ort. Hier ist dringend eine direkte Verknüpfung zu den wasserrechtlichen Regelungs- und Qualitätszielen in Grundwasser und Oberflächengewässern notwendig.
Besonders kritisch sieht der BDEW die im aktuellen Entwurf enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen - und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten.
Die Landwirtschaft muss sich zu ihrer Verantwortung für die natürlichen Ressourcen bekennen. Überdüngung ist kein 'Kavaliersdelikt'. Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Verzögerung geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrat-Aktionsprogramms vor Ort folgen."
Quelle: bdew