Frühkindliche Karies bleibt im Fokus:
25 Jahre Tag der Zahngesundheit
Am 25. September 2015 feierte der Tag der Zahngesundheit seinen 25. Geburtstag. Ziel damals wie heute: die Bevölkerung auf die Bedeutung der Mundgesundheit aufmerksam zu machen und zu entsprechenden Verhaltensweisen anzuregen.
An der anlässlichen Pressekonferenz in Berlin nahm neben Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Geschäftsführer der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung sowie Leiter des Aktionskreises zum Tag der Zahngesundheit, Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, und Prof. Dr. Johannes Einwag, Leiter des Zahnmedizinischen FortbildungsZentrums Stuttgart, auch Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, als Referent teil. Er würdigte dabei die erreichten bevölkerungsweiten Fortschritte in Sachen Mundgesundheit und dankte allen Engagierten, die die Aufklärung über Prävention vorangetrieben haben. Zudem verwies er auf die anstehenden Herausforderungen - namentlich die bessere mundgesundheitliche Betreuung von Pflegebedürftigen, Hochbetagten, Menschen mit Behinderung und kleinen Kindern unter drei Jahren, die Bekämpfung der Parodontitis sowie die Versorgung von Flüchtlingen.
Auf der anschließenden Festveranstaltung hob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vor den rund 100 Gästen in seiner Rede die Präventionserfolge der deutschen Zahnmedizin als Blaupause für andere Gesundheitsbereiche hervor und betonte die weitere Notwendigkeit eines Tages der Zahngesundheit zur Sicherung dieser Erfolge. Die nachfolgende Gesprächsrunde mit vielen Zeitzeugen aus 25 Jahren Tag der Zahngesundheit widmete sich vor allem den zukünftigen Aufgaben bei der mundgesundheitlichen Bevölkerungsaufklärung.
Pünktlich zum Tag der Zahngesundheit am 25. September wurde zudem bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien genehmigt hat. Damit ist ein wichtiger Baustein des ECC-Konzepts von BZÄK und KZBV realisiert worden: In den Richtlinien sind künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt vorgesehen. Eine bessere Zusammenarbeit von Zahn- und Kinderärzten wird von BZÄK und KZBV seit vielen Jahren forciert.
Quelle: BZÄK