Leitfaden der Medizinprodukte-Verbände
erläutert deutschesnErstattungssystem
Um Herstellern von Diagnostika und Medizinprodukten den Einstieg in dasnkomplexe deutsche Erstattungssystem der gesetzlichen Krankenkassen zunerleichtern, haben vier Verbände - Bundesverband Medizintechnologie (BVMed),nDeutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronischenTechnologien (SPECTARIS), Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) undnZentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) - gemeinsam einennLeitfaden für ihre Mitglieder erstellt.
Hersteller von Medizintechnik und Diagnostika gehören zu dennInnovationstreibern in Deutschland. Zahlreiche neue Medizinprodukte werdennjährlich in die Versorgung gebracht, die Wege der Erstattung der Methoden aufnBasis dieser Produkte sind jedoch mühsam. "Der Leitfaden ist eine Antwortnauf die noch immer bestehende Intransparenz in vielen Bereichen desnSystems", sagen die Autoren der umfangreichen Übersicht. Die Verfahren zurnAufnahme in die vertragsärztliche Versorgung (EBM-Katalog) und in dienKrankenhausbehandlung (DRG-System) unterscheiden sich. Anbieter betroffenernProdukte müssen sich daher den jeweiligen vertrieblichen Herausforderungennstellen.
Mit dem vorliegenden Leitfaden schaffen die Hersteller-Verbände einennÜberblick über die Leistungserstattung der verschiedenen Regelungsbereiche desndeutschen Gesundheitswesens. Neben einer systematischen Übersicht über dienErstattungswege im ambulanten und stationären Bereich wird dabei auf dienMöglichkeit der sogenannten Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) sowie auf dienZusammenhänge der "frühen Nutzenbewertung für Hochrisikoprodukte" (§n137h SGB V) eingegangen. Um die praktische Anwendbarkeit zu verbessern, werdenninsbesondere die Zeitpunkte hervorgehoben, an denen Hersteller Entscheidungenntreffen müssen oder auf den weiteren Prozess Einfluss ausüben können.
nnnnDerzeitiger Schwerpunkt der Darstellung ist die Leistungserstattung innder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen von Kollektivverträgen.nDer Leitfaden wird regelmäßig auf den aktuellen Stand der gesetzlichennGrundlagen gebracht. Das digitale Dokument enthält zahlreiche internenVerknüpfungen sowie wertvolle Verweise ins Internet.
Quelle: SPECTARIS
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