Verhaltenskodex der
Laborverbände ALM, ÄQL und BDL tritt in Kraft
Das Bundeskartellamt hat der Einführung eines gemeinsamen Verhaltenskodexes der drei Verbände ALM e.V., ÄQL und BDL zugestimmt. Somit ist der Weg frei für die Umsetzung der aktualisierten Compliance-Richtlinie für die medizinischen Laboratorien. Bereits im September hatten sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL), Ärztliches Qualitätslabor e.V. (ÄQL) und die Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) auf den gemeinsamen Verhaltenskodex geeinigt. Dieser soll den medizinischen Laboratorien als Richtlinie für die ethische Zusammenarbeit mit den zuweisenden Haus- und Fachärzten und für den ethischen Wettbewerb untereinander dienen. Der Kodex hat das Ziel, das Vertrauen der an der Gesundheitsversorgung Beteiligten und der Öffentlichkeit in die Geschäftspraktiken der Fachärztlichen Labore zu stärken. Er baut auf dem vom ÄQL bereits im Jahre 2012 eingeführten Verhaltens-kodex auf und ist entsprechend der Regelungen des Antikorruptionsgesetzes aktualisiert worden.
"Die Laborverbände setzen hiermit im Kreis der ärztlichen Berufs- und Interessenverbände ein Zeichen und gehen mit gutem Beispiel voran", so Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des BDL. "Neben Qualitätssicherung und Datenschutz ist der Kodex ein weiteres wichtiges Zeichen der Professionalität unseres Leistungsbereichs, sagt Dr. Sven Girgensohn, Vorsitzender des ÄQL. "Mit den neuen Compliance-Richtlinien setzen wir verpflichtende Standards für die tägliche Arbeit. Das bringt unseren Laboren und Labormedizinern mehr Klarheit - und den Patienten und Leistungserbringern mehr Sicherheit", betont Dr. Michael Müller, Vorsitzender des ALM.
161201-pm-verhaltenskodex-labor-vom-bundeskartellamt-bestaetigtDie Umsetzung des Verhaltenskodexes ist mit der nun erfolgten Anerkennung durch das Bundeskartellamt für die Mitglieder von ALM und ÄQL verpflichtend. Der BDL empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, diesen ebenfalls umzusetzen.
Quelle: BDL